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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sicher ist Sicher

für Werk- und Dienstleistungsverträge, die zwischen

Churitas® UG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden „Auftragnehmerin“ –

und den Kunden – im Folgenden „Auftraggeber“ –

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebern widersprochen.

§ 2 Leistungen der Auftragnehmerin

(1) Die Auftragnehmerin schuldet lediglich die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen bzw. die Herstellung eines angebotenen Werks. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges wird nicht geschuldet. Schriftliche Konzepte, Berichte, Dokumentationen usw. haben einen empfehlenden Charakter und stellen keine Gutachten dar.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vergabe von Leistungen an Unterauftragsnehmer erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.

(3) Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, die ihr schriftlich oder mündlich übermittelten Informationen, Daten oder Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Falls die Auftragnehmerin jedoch erkennt, dass die ihr übermittelten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig oder unvollständig sind, wird sie den Auftraggeber darauf hinweisen.

(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der Auftragnehmerin ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen

(1) Die Auftragnehmerin ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.

§ 4 Mitwirkungspflicht

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.

(2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Auftragnehmerin eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung, Verschwiegenheit

(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – der Auftragnehmerin schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden die Dokumente über die Unternehmenscloud der Auftragnehmerin mittels Zugang (Benutzername & Passwort) sowie verschlüsselter Verbindung (https) ausgetauscht.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern.

(3) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.

§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen

(1) Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der Auftragnehmerin zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken und Werke stehen ausschließlich der Auftragnehmerin zu.

(2) Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der Auftragnehmerin zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke und Werke ist dem Auftraggeber nur für den vertraglich vorausgesetzten Zweck gestattet.

(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftragnehmerin steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Auftragnehmerin unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 8 Vergütung

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt bei Übergabe der erstellten Dokumente an die prüfenden Stellen, die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt Abschlagszahlungen für die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.

(3) Die Umsatzsteuer wird jeweils in der gesetzlichen Höhe berechnet.

(4) Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

(5) Mit Zahlung von Rechnungen der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

(6) Einwendungen gegen Rechnungen der Auftragnehmerin sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

(7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die Auftragnehmerin einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung.

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Höhe der Haftung auf EUR 100.000 € je Vermögensschaden.

(2) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Höhe der Haftung auf 5.000.000 € bei Personen- oder Sachschäden begrenzt.

(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn beim Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist ebenfalls ausgeschlossen.

§ 10 Verjährung

(1) Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der Auftragnehmerin vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird.

§11 Kündigung des Vertragsverhältnisses

(1) Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 12 Beendigung des Auftrags

(1) Der der Auftragnehmerin erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet.

(2) Teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der Auftragnehmerin schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen bemängelt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Churitas® UG (haftungsbeschränkt). Diese kann den Auftraggeber jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

Goch, 01.01.2023 (Download)